

Zum Schutz der Pächter, Besucher und vor allem der Kinder unserer Anlage ist das Befahren der Anlage generell, auch für Radfahrer, verboten!
Zusatz zum Fahrradfahrverbot: Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen die Anlage weiterhin mit ihrem Fahrrad befahren!
Ausnahmen von dieser Regelung müssen vorher mit dem Vorstand abgestimmt werden, sind aber möglich. Hierbei gilt in jedem Fall die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit.
Bitte bedenkt hierbei, dass gerade Kinder in der Regel kleiner als die Hecken sind und daher sehr schwer zu sehen sind.