Gartenbäume und Bewuchs

Gartenbäume dürfen eine maximale Höhe von 3,50m haben. Sorgt bitte rechtzeitig für entsprechende Korrekturen.

Spätestens bei Pachtwechsel müssen zu hohe Bäume vom Altgärtner entsorgt oder korrigiert werden.

In Garten-Centern und Baumärkten werden einige Sorten von Bäumen und Büschen verkauft, die in Kleingärten nicht angepflanzt werden dürfen, da diese keinen kleingärtnerischen Nutzen haben. Dazu zählen u. a. alle Wald-, Laub- und Nadelbäume.

Auch Koniferen zählen zu den unerwünschten Pflanzen. Für diese Pflanzenart haben wir bereits vor einigen Jahren einen Vereinsbeschluss verfasst, der Neuanpflanzungen verbietet.

Der Kirschlorbeer gehört ebenfalls zu den Pflanzen, die nachweislich keinen Nutzen für einen Kleingarten bringen.

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