
Planschbecken und Pools bis zu einer maximalen Füllmenge von 2,00m³ dürfen aufgebaut und genutzt werden.
Größere Plansch- und Schwimmbecken sind ausdrücklich nicht erlaubt. In Planschbecken dürfen zum Schutz der Umwelt keine chemischen Reinigungsmittel verwendet werden.
Der Landesverband Westfalen und Lippe der Kleingärtner e.V. schreibt dazu:
Pools sind im Kleingarten nicht erlaubt, da sie dem kleingärtnerischen Nutzungszweck widersprechen, zu hoher Versiegelung und Wasserverbrauch führen sowie das Gemeinschaftsbild stören können; Kinderplanschbecken mit maximal 300 Litern Fassungsvermögen sind jedoch zulässig.
Da können wir dankbar sein, dass der Stadtverband Bochum der Kleingärtner e.V. dies mit den erlaubten 2.000 Litern etwas lockerer sieht.