Strom und Wasserkästen

Strom und Wasserkästen sollten jederzeit frei erreichbar sein!

Das bedeutet im konkreten dass Brombeeren-/Johannisbeersträucher oder anderer Bewuchs zurückgeschnitten werden müssen um den Zugang zu ermöglichen. Ebenfalls sollten Spielgeräte oder Arbeitsgeräte nicht behindern.

Hintergrund dieser Maßnahme ist, dass der Verein, auch ohne vorherige Anmeldung, in der Lage sein muss Zugang zu den Kästen zu bekommen.

Beispielsweise:

  • Ablesung der Stromzählerstände,
  • Abschaltung von Strom- und oder Wasser im Notfall (Rohrbruch, Brand, etc.).

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