Verbrennen von Gartenabfällen

Das Verbrennen von Gartenabfällen (Laub, kleine Äste, etc.) ist gesetzlich verboten und führt automatisch zu einer Strafanzeige. Auch eine Nutzung von Kamin- oder Feuerschalen für das Verbrennen von Gartenabfällen fällt unter dieses Verbot.

Die Behörden ahnden Verstöße gegen dieses Verbot ausnahmslos mit (teilweise hohen) Geldstrafen.

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