Liebe Gartenfreunde,
seit dem 01.10.2024 sind die Regeln für den „Vogelschutz“ ausgesetzt, es gibt also für den Rest des Jahres keine entsprechenden Vorgaben.
Ihr könnt die Zeit bis zum 01.03.2025 nutzen um Eure Parzellen von allen nicht kleingartengerechten Anpflanzungen zu befreien. Entfernt werden sollten/müssen mittelfristig alle Arten von:
- Fichten
- Tannen
- Kirschlorbeer
- Koniferen
- Buchsbäumen
- und weitere andere Nadelgehölze.
Genauere Informationen zur Frage welche Bäume, Büsche und Anpflanzungen aus Eurer Parzelle, spätestens bei einem Pachtwechsel, entfernt werden müssen können wir euch gerne geben.
Mit gärtnerischen Grüßen
Ihr/Euer Vorstand