Beim Thema „zusätzliche Hecke“, beispielsweise als zusätzlichen Sichtschutz, ist allerdings zu beachten, dass diese maximal 6 Meter breit und 2 Meter hoch sein dürfen und pro Parzelle nur eine zusätzliche Hecke gestattet ist.
Im übrigen gilt die maximale Höhe von 2 Metern auch für andere einzelne Anpflanzungen.